Geschäftsbedingungen

Teil I

  1. Bei Nichtinanspruchnahme der vereinbarten Leistung kann eine Stornogebühr in Höhe von 50,- Euro pro ausgefallener Veranstaltung erhoben werden. Bei Absage einzelner Teilnehmer wird trotzdem der volle Teilnehmerbeitrag verrechnet. Beim Einlösen der Erlebnisgutscheine entstehen keine Kosten wenn der Erlebnisgutscheinbesitzer mind. 10 Tage vor der Veranstaltung absagt.
  2. Hin- und Rückfahrt zu den Veranstaltungsorten sind nicht Bestandteil der Leistung. Die Kosten hierfür müssen vom Gast oder der Gruppe direkt abgerechnet werden.
  3. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Veranstaltungsende. Der Betrag ist nach Rechnungstellung sofort zur Zahlung fällig. Erlebnisgutscheine müssen im Voraus bezahlt werden. Erst nach Zahlungseingang werden die Gutscheine per Post versandt.
  4. Caminando-Outdoors kann aus wichtigem Grund vom Vertag zurücktreten. Wichtige Gründe sind z.B. höhere Gewalt, Beeinträchtigung der Sicherheit und/ oder Gesundheit der Teilnehmer während der Veranstaltung oder Krankheit von Kurstrainern. Schadensansprüche sind insoweit ausgeschlossen.
  5. Gerichtsstand ist ausschließlich Ansbach, soweit rechtlich zulässig.
  6. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Form.
Sonstige Vereinbarungen
  1. Alle erlebnispädagogischen Aktionen, Übungen und Touren werden von unseren Trainern organisiert. Diese unterbreiten Vorschläge und Empfehlungen. Die Entscheidung ob eine Aktion durchgeführt werden kann trifft der jeweilige Trainer.
  2. Die Aktivität ist anspruchsvoller als übliche Freizeitaktivitäten. Bei Erkrankungen (egal welcher Art) bitte vorher mit dem Team Kontakt aufnehmen.
  3. Aus unterschiedlichen Gründen kann nicht garantiert werden, dass das vereinbarte Programm immer strikt eingehalten wird. Der jeweilige Trainer entscheidet z.B. bei ungünstiger Wetterlage über Programmänderungen.
  4. Ein vereinbarter Inklusivpreis beinhaltet die Kosten für Trainerhonorare, Materialpauschalen und Verwaltungskostenpauschale. Weitere Kosten können z. B. bei Mehrtagesfahrten für Eintritte entstehen. Für die Verpflegung ist jeder Teilnehmende selbst verantwortlich, es sei denn, dass etwas anderes vereinbart wurde.
  5. Wir unterbreiten für jede Aktion ein individuelles Angebot.
  6. Vorsätzliche Beschädigungen oder der Verlust von verwendetem oder geliehenem Material (z.B. Pfeile) muss durch den Teilnehmenden Caminando-Outdoors ersetzt werden. Es wird der jeweilige Zeitwert in Rechnung gestellt.